Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der  Werkausschuss nimmt die Gewinnverwendung 2015, wie oben beschrieben, zur  Kenntnis. 

 

Die Verwendung des Gewinns 2015 ist im KAG § 8, Abs. 2 gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch ergibt sich, dass kein Verwendungsbeschluss des Gemeinderates notwendig ist.