Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorgelegte Gartenflächengestaltungs- und Gebäudebegrünungssatzung. Die Satzung ist vom 1. Bürgermeister auszufertigen und zum nächstmöglichen Termin amtlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt zum 01.03.2023 in Kraft.