Sitzung: 20.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antrag auf Nutzungsänderung eine Baugenehmigung in Aussicht und weist auf folgende Punkte hin:
· Das Hauptgebäude ist erstmals in der Bauakte von 3/1937 eingezeichnet. 1984 wurde dem Eigentümer bestätigt, dass das Zweifamilienwohnhaus bereits ca. im Jahr 1930 errichtet wurde.
· Aus den Bauakten 467/1957 und 411/70 geht hervor, dass es sich hier um eine Galvanisieranstalt handelte. Inwieweit das Gebäude dadurch belastet ist und für Wohnnutzung geeignet ist, sollte untersucht werden.
· Eine ausreichende Belichtung der Wohnung 2 ist sicherzustellen.
· Um die Versiegelung so gering wie möglich zu halten, sind die Stellplätze versickerungsfähig und möglichst begrünt herzustellen.
· Die Abstandsflächen, die brandschutztechnischen Punkte und die Zustimmung der Nachbarn wird das Landratsamt beurteilen. - Eine Nachbarin hat mündlich gegenüber dem Bauamt dem Bauantrag widersprochen.