Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antrag auf Nutzungsänderung eine Baugenehmigung in Aussicht und weist auf folgende Punkte hin:

 

·         Das Hauptgebäude ist erstmals in der Bauakte von 3/1937 eingezeichnet. 1984 wurde dem Eigentümer bestätigt, dass das Zweifamilienwohnhaus bereits ca. im Jahr 1930 errichtet wurde.

 

·         Aus den Bauakten 467/1957 und 411/70 geht hervor, dass es sich hier um eine Galvanisieranstalt handelte. Inwieweit das Gebäude dadurch belastet ist und für Wohnnutzung geeignet ist, sollte untersucht werden.

 

·         Eine ausreichende Belichtung der Wohnung 2 ist sicherzustellen.

 

·         Um die Versiegelung so gering wie möglich zu halten, sind die Stellplätze versickerungsfähig und möglichst begrünt herzustellen.

 

·         Die Abstandsflächen, die brandschutztechnischen Punkte und die Zustimmung der Nachbarn wird das Landratsamt beurteilen. - Eine Nachbarin hat mündlich gegenüber dem Bauamt dem Bauantrag widersprochen.