Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Wohnbebauung auf Fl.Nr. 3014/2 nicht zu.

Im Flächennutzungsplan ist die Grundstücksfläche als Gewerbegebiet gekennzeichnet. Das Bauvorhaben wird abgelehnt, da in einem Gewerbegebiete nach § 8 BauNVO vorwiegend er Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben zulässig sind. Nur Ausnahmsweise können hier Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

 

 

In der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung werden 2 Aufstellungsbeschlüsse, einmal für das Gewerbegebiet westlich zur Straße Zur Sandmühle und einmal für das KOPP-Gelände östlich der Straße Zur Sandmühle, jeweils mit Veränderungssperre gefasst.