Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 400 %-Punkte ab dem 01.01.2022. In der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 sind die Hebesätze entsprechend aus- bzw. nachzuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 400 %-Punkte ab dem 01.01.2022. In der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 sind die Hebesätze entsprechend aus- bzw. nachzuweisen.