Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des FiVA die Anpassung des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses als Anlage zur Sondernutzungssatzung. Die Gebührenerhöhung erfolgt mit Wirkung zum 01.03.2022.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des FiVA die Anpassung des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses als Anlage zur Sondernutzungssatzung. Die Gebührenerhöhung erfolgt mit Wirkung zum 01.03.2022.