Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1: Bauplanungsrechtlich wird der Kubatur des 3-geschossigen Wohnhausanbaus zugestimmt.

Zu 2: Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung bezüglich einer Tiefgarage bei mehr als 4 Wohnungen wird zugestimmt, wenn die tatsächliche Kontamination des Bodens nachgewiesen wird.

Zu 3: Der Errichtung der neuen Stellplätze und Carports mit den Zufahrten wird zugestimmt.

 

Der Bauherr hat zu prüfen, ob die vorhandene Löschwassermenge ausreichend ist. Wenn nicht, sind entsprechende Vorkehrungen vom Bauherrn auf seinem Grundstück auf seine Kosten zu treffen.

Ein Brandschutznachweis muss die Erreichbarkeit der Gebäude durch die Feuerwehr sicherstellen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist auch, dass die Entwässerung gesichert sein muss. Erst nach Eingang eines Entwässerungsantrages des Bauherrn wird geprüft, ob der Kanal die zusätzliche Abwassermenge überhaupt noch bewältigen kann.