Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der BUA beschließt, die Vorfahrtsregelung in der Seestraße bezüglich des überquerenden Fahrradweges vor dem Wendehammer zu ändern und künftig den Radfahrern gegenüber den Verkehrsteilnehmern aus der Seestraße Vorfahrt zu gewähren. Die Auffahrt aus der Unterführung soll mit zwei versetzt angeordneten Bügeln zu dem vorfahrtsberechtigten Fuß- und Radweg hin eingeschränkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderung der Vorfahrtsregelung verkehrsrechtliche anzuordnen. Mit Aufstellung der Verkehrszeichen wird die verkehrsrechtliche Anordnung vollzogen und wirksam.