Sitzung: 23.11.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss versagt dem Anbringen von 4 Werbebannern, Aschaffenburger Str. 49, das gemeindliche Einvernehmen, da es bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.
Gründe:
·
Das Ortsbild wird nach § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB beeinträchtigt.
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Die Werbeanlagen sind auffällig und weithin
sichtbar und treten nicht „nur unauffällig“ in Erscheinung. Die Umgebungsbebauung lässt das Vorhaben als
gebietsuntypischen „Fremdkörper“ erscheinen und für den Fall seiner Umsetzung
geht hiervon eine negative Vorbildwirkung aus.
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Das Straßen- und Ortsbild wird durch die
Werbeanlagen verunstaltet nach Art. 8 BayBO. Einen Rechtssatz, „was schon
verunstaltet ist, kann nicht mehr verunstaltet werden“, gibt es nicht, laut OVG
Münster 1992.
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Es handelt sich hier auch um eine „störende Häufung
von Werbeanlagen“ nach Art. 8 BayBO.
· Eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer ist zu befürchten.