Sitzung: 26.10.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antrag auf Vorbescheid eine Baugenehmigung in Aussicht mit folgender Beantwortung der gestellten Fragen:
- Eine grenzständige Bebauung im rückwärtigen Bereich fügt sich städtebaulich ein.
- Überschreitungen der zulässigen Grenzbebauung beurteilt das Landratsamt.
- Einer Überschreitung der GRZ I um 0,04 und der GRZ II um 0,07 wird zugestimmt, da die zulässige GRZII von 0,6 eingehalten werden kann, wenn die gepflasterte Fläche mit versickerungsoffenen Pflaster zu 50% angerechnet wird. Mit dieser Anrechnung wird eine GRZ II von 0,57 erzielt.
Durch den Einsatz einer Zisterne, extensive Dachbegrünung und ggfl einer PV-Anlage achtet der Bauherr auf einen schonenden Umgang mit der Natur.
- Von einer Überbauung des öffentlichen Raumes in Form einer Gaube ist abzusehen. Man könnte eine neue Gaube auch farblich vom Bestandsgebäude absetzen.