Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antrag auf Vorbescheid eine Baugenehmigung in Aussicht mit folgender Beantwortung der gestellten Fragen:

  • Eine grenzständige Bebauung im rückwärtigen Bereich fügt sich städtebaulich ein.
  • Überschreitungen der zulässigen Grenzbebauung beurteilt das Landratsamt.
  • Einer Überschreitung der GRZ I um 0,04 und der GRZ II um 0,07 wird zugestimmt, da die zulässige GRZII von 0,6 eingehalten werden kann, wenn die gepflasterte Fläche mit versickerungsoffenen Pflaster zu 50% angerechnet wird. Mit dieser Anrechnung wird eine GRZ II von 0,57 erzielt.

Durch den Einsatz einer Zisterne, extensive Dachbegrünung und ggfl einer PV-Anlage achtet der Bauherr auf einen schonenden Umgang mit der Natur.

  • Von einer Überbauung des öffentlichen Raumes in Form einer Gaube ist abzusehen. Man könnte eine neue Gaube auch farblich vom Bestandsgebäude absetzen.