Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen.
Die Satzung ist nach erfolgter
Beschlussfassung vom Bürgermeister auszufertigen und zum nächstmöglichen
Zeitpunkt amtlich bekannt zu machen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen.
Die Satzung ist nach erfolgter
Beschlussfassung vom Bürgermeister auszufertigen und zum nächstmöglichen
Zeitpunkt amtlich bekannt zu machen.