Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss 1:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss gewährt den kommunalen Beitragsersatz (aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen)

-       in Höhe von 60 EUR bei Krippenkinder,

-       in Höhe von 15 EUR bei Kindergartenkinder,

-       in Höhe von 30 EUR bei Schulkindern

rückwirkend ab dem 01.01.2021 für die Monate Januar, Februar, März, April und Mai 2021 (analog der Richtlinie zur Gewährung des Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 vom 26.03.2021; Beitragsersatz 2021) für Kahler Kinder in Kahler und auswärtigen Einrichtungen, sofern die Voraussetzungen zur Gewährung des staatlichen Beitragsersatzes gegeben sind.

 

Beschluss 2:

Durch den gefassten 1. Beschluss entstehen bei den Haushaltsstellen 0.4641.7008, 0.4642,7008 und ggf. bei 0.4643.7008 überplanmäßige Ausgaben. Eine Deckung der jeweiligen Haushaltsstelle kann durch die Minderausgabe bei der Haushaltsstelle 0.4641.7079 (= Rückzahlung aus der Jahresrechnung 2020 der STG) erfolgen. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss gewährt somit die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben gemäß dem in KiBiG.web eingehenden Anträgen (Stand: 05.05.2021: 10.230 EUR). 

 

Beschluss 3:

Durch die Gewährung des staatlichen Beitragsersatzes von Seiten der Bayerischen Staatsregierung entstehen bei den Haushaltsstellen 0.4641.7008, 0.4642,7008 und ggf. bei 0.4643.7008 überplanmäßige Ausgaben. Eine Deckung der jeweiligen Haushaltsstelle kann durch die Mehreinnahmen bei der jeweiligen Haushaltsstelle 0.4641.1714, 0.4642.1714 und 0.4643.1714 erfolgen. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss gewährt somit die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben.