Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Die Benutzungspflicht für den Radweg in der Hanauer Landstraße – nördlich der Bahnlinie wird aufgehoben. Dies erfolgt in südlicher Richtung durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“. In Höhe des Anglerheims wird durch das Zusatzzeichen 1012-31 „Ende“ darauf hingewiesen, dass der Zweirichtungsverkehr für Radfahrer aus nördlicher Richtung endet. Des Weiteren wird ein gelbes Umleitungsschild für Radfahrer aufgestellt, um den Radverkehr auf die gegenüberliegende Seite zu leiten.

Von der Anbringung eines Schutzstreifens für Radfahrer wird Abstand genommen.