Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte Zweite Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Die Satzung ist vom Bürgermeister auszufertigen und sodann im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kahl amtlich bekannt zu machen.