Beschluss:
Die Fragen des Bauherrn werden wie folgt beantwortet:
1. Grundsätzlich fügt sich hier ein leicht geneigtes Pultdach ein. Die Möglichkeit einer 2-Geschossigkeit ist abhängig von den Abstandsflächen nach BayBO, die einzuhalten ist.
2. Einer Ausnahme zur Berechnung der GRZ 2 wird nicht zugestimmt.
Hinweis: Die Richtlinien
über Flächen für die Feuerwehr sind zu berücksichtigen sowie auch die
Vorgartenbegrünung nach Stellplatzsatzung.
Der Bau- und Umweltausschuss stellt eine Bebaubarkeit von Fl.Nr.1092, Prischoßstr. 33, in Aussicht.