Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des § 15 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kahl vom 21.05.2014 i. d. F. vom 12.10.2016 wie folgt:

 

Der erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung ein.

 

Die übrigen Bestimmungen der Geschäftsordnung bleiben unverändert.