Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Antrag der Anlieger „Zechenstraße“, auf dem Teilabschnitt der Zechenstraße zwischen Ecke Friedhofstraße (Anfang) und Ecke Theresienstraße (Ende) ein eingeschränktes Halteverbot mit Zeichen 286 anzuordnen.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung gemäß StVO auszufertigen und zu vollziehen.

 

Die Situation ist zu beobachten und nach 6 Monaten neu zu bewerten, ggf. dann dem BUA zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.