Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

1.   Der Gemeinderat beschließt, auch zukünftig Ausbaubeiträge für die Herstellung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen etc. als sog. Einmalbeiträge zu erheben.

 

2.   Die Verwaltung wird entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 13.11.2017 beauftragt, bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen zukünftig wie folgt zu verfahren:

 

a)     Für alle Straßen, für die noch keine Vorausleistungen erhoben wurden, die bereits fertig gestellt und kurz vor der Endabrechnung stehen, erhalten die Anlieger einen Bescheid über die Gesamtsumme mit der Möglichkeit der Verrentung, in dem 50 % in der 1. Rate zu zahlen sind, die Restsumme von weiteren 50 % kann auf Antrag über eine Laufzeit von maximal 4 weiteren Jahren verrentet werden.

 

b)     Für alle zukünftigen und noch im Bau befindlichen Straßen werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % erhoben, auf zwei Jahre verteilt (25 % pro Jahr). Der Ausbaubeitrag kann nach der Endabrechnung auf Antrag unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen für eine Laufzeit von 4 Jahren verrentet werden. Die Gesamtlaufzeit zwischen der geleisteten Vorausleistung und einer Verrentung von Ausbaubeiträgen beträgt somit maximal 6 Jahre.

 

3.   Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorgelegte „1. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung“. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und zum nächstmöglichen Termin bekannt zu machen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.