Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt, auch zukünftig Ausbaubeiträge für die Herstellung und
Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen etc. als sog. Einmalbeiträge zu
erheben.
2.
Die
Verwaltung wird entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
vom 13.11.2017 beauftragt, bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen zukünftig wie
folgt zu verfahren:
a) Für alle Straßen, für die noch keine
Vorausleistungen erhoben wurden, die bereits fertig gestellt und kurz vor der
Endabrechnung stehen, erhalten die Anlieger einen Bescheid über die Gesamtsumme
mit der Möglichkeit der Verrentung, in dem 50 % in der 1. Rate zu zahlen sind,
die Restsumme von weiteren 50 % kann auf Antrag über eine Laufzeit von maximal
4 weiteren Jahren verrentet werden.
b) Für alle zukünftigen und noch im Bau
befindlichen Straßen werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % erhoben, auf zwei
Jahre verteilt (25 % pro Jahr). Der Ausbaubeitrag kann nach der Endabrechnung
auf Antrag unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen für eine
Laufzeit von 4 Jahren verrentet werden. Die Gesamtlaufzeit zwischen der
geleisteten Vorausleistung und einer Verrentung von Ausbaubeiträgen beträgt
somit maximal 6 Jahre.
3. Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf
vorgelegte „1. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung“. Der 1.
Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und zum
nächstmöglichen Termin bekannt zu machen. Die Satzung tritt am 01.01.2018 in
Kraft.