TOP Ö 3.1: Nutzungsänderung: Gaststättengebäude mit Wohnraum, Hauptraße 29 - Wiedervorlage Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zur Sitzung der Brandschutznachweis ebenso vorliegt wie die Klärung der Stellplatzfrage. Die Unterlagen werden nach Eintreffen umgehend nachgereicht.