1. Beschluss:
Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes „Weiherbrücke – 1. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Umgriff entspricht dem Umgriff des alten Bebauungsplanes
Weiherbrücke mit den Flurnummern: 2345/0 teilweise, 2345/38, 2345/86, 2345/103,
2347/6 teilweise und 3097/0 teilweise.
Das Gebiet wird umgrenzt im Norden durch die Staatsstraße 3308, im
Süden durch die Bahnstrecke, im Westen durch die Landesgrenze und im Osten
durch die Firma Linde.
Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Einstimmig
beschlossen:
Ja 9 Nein 0
2. Beschluss:
Der
Ferienausschuss stimmt dem städtebaulichen Vertrag zu. Die Verwaltung erhält
Ermächtigung zum
Vollzug
Einstimmig
beschlossen:
Ja 9 Nein 0
3. Beschluss:
Der Ferienausschuss beschließt einen Verhandlungspreis von mindestens
75 €/m², vorzugsweise jedoch 85 €/m². Unter der Voraussetzung, dass in dieser
Preisspanne Einigung mit der Firma Singulus erzielt wird, besteht
Einverständnis zum Grundstücksverkauf. Vorbehaltlich der amtlichen Vermessung
handelt es sich um eine Teilfläche mit eine Größe von ca. 10.500 m² gemäß
vorgelegtem Lageplan. Die Verwaltung wird unter diesen Voraussetzungen zum
Vollzug des notariellen Grundstücksvertrages ermächtigt.
Einstimmig
beschlossen:
Ja 9 Nein 0