Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) entsprechend dem vorgelegten Satzungsentwurf.
Die Änderungssatzung ist vom 1. Bürgermeister auszufertigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt im gemeindlichen Mitteilungsblatt amtlich bekannt zu machen. Sie tritt am 01.01.2018 in Kraft.