Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, den Pflichtzuschuss 2017 für die auswärtigen
Kindertagesstätten von 200.000 € auf 302.000 € (Hhst. 0.4642.7008) zu erhöhen.
Gleichzeitig erhöht sich der Förderanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern auf
der Haushaltsstelle 0.4642.1714 von 100.000 € auf 151.000 €. Die Deckung
erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushalts.