Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

1.    Beschluss:

Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Werkausschuss und dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.

 

Einstimmig beschlossen               Ja 10      Nein 0

 

 

2.    Beschluss:

Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2024, vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.

 

Einstimmig beschlossen               Ja 10      Nein 0

 

 

3.    Beschluss:

Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 12) wird ausdrücklich zugestimmt.

 

Einstimmig beschlossen               Ja 10      Nein 0

 

 

4.    Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt und empfiehlt an den Gemeinderat die Gebühren für den Satzungszeitraum 2024 - 2026 auf der Grundlage der beiliegenden Gebührenkalkulation und Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) unter Berücksichtigung der dargelegten Aufteilungen der kalkulatorischen Kosten und der Betriebskosten sowie der auszugleichenden Vorjahresergebnisse wie folgt festzusetzen: 

 

a)    Schmutzwassergebühr
01.01.2024 bis 31.12.2024                                                                3,46 €/m³
01.01.2025 bis 31.12.2025                                                                3,51 €/m³
01.01.2026 bis 31.12.2026                                                                3,56 €/m³

 

b)    Niederschlagswassergebühr                                                              0,56 €/m²

 

c)Grundgebühren Schmutzwasserbeseitigung

      Nenndurchfluss                     Dauerdurchfluss

bis 2,5 m³/h                             bis 4 m³/h                                            61,15 €/Jahr
bis 6 m³/h                                 bis 10 m³/h                                       152,87 €/Jahr
bis 10 m³/h                              bis 16 m³/h                                       244,60 €/Jahr
bis 15 m³/h                              bis 25 m³/h                                       382,18 €/Jahr
bis 40 m³/h                              bis 63 m³/h                                       963,11 €/Jahr
bis 60 m³/h                              bis 100 m³/h                                 1.528,75 €/Jahr

Einstimmig beschlossen               Ja 10      Nein 0

 

 

5.    Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt und empfiehlt an den Gemeinderat die 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührenordnung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kahl a. Main mit folgendem Wortlaut:

 

Dritte Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur

Entwässerungssatzung(BGS-EWS)

der Gemeinde Kahl a.Main

vom 13.12.2023

 

Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl a. Main (BGS-EWS) vom 11.12.2013, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 22 vom 20.12.2013, geändert durch die erste Satzungsänderung vom 25.07.2017 sowie durch die zweite Satzungsänderung vom 16.12.2020 wird wie folgt geändert:

 

1.    § 11 „Schmutzwassergebühr“ erhält unter Abs. 1 Satz 2 folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Gebühr beträgt

 

a) ab dem 01.01.2024                3,46 € pro Kubikmeter Schmutzwasser,

b) ab dem 01.01.2025               3,51 € pro Kubikmeter Schmutzwasser,

c)   ab dem 01.01.2026               3,56 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

2.    § 10 II. Ziff. 2 „Grundgebühren“ enthält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 bei  der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

Nenndurchfluss                   Dauerdurchfluss

bis 2,5 m³/h                          bis 4 m³/h                                                             61,15 €/Jahr
bis 6 m³/h                              bis 10 m³/h                                                        152,87 €/Jahr
bis 10 m³/h                           bis 16 m³/h                                                        244,60 €/Jahr
bis 15 m³/h                           bis 25 m³/h                                                        382,18 €/Jahr
bis 40 m³/h                           bis 63 m³/h                                                        963,11 €/Jahr
bis 60 m³/h                           bis 100 m³/h                                                  1.528,75 €/Jahr

3.    § 12 Abs. 7 „Niederschlagswassergebühr“ erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024                       0,56 € pro m² / Jahr.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Kahl a. Main, den _________

 

Gemeinde Kahl a. Main

                                                                                                               

Julia Fischer

Erste Bürgermeisterin

 

Einstimmig beschlossen               Ja 10      Nein 0