Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Durchwegung zur Kahlaue wird als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Verwaltung wird eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ausfertigen und das Verkehrszeichen 242.1(Fußgängerzone) im Einmündungsbereich der Hauptstraße sowie an der Kaldaha-Schulturnhalle aufstellen lassen.

Ebenso sollen die Verkehrszeichen „Radfahrer bitte absteigen“ und „Anlieferverkehr frei“ angeordnet werden. Gegenüber der Einfahrt in die Kahlaue soll ein „absolutes Haltverbot mit Feuerwehreinfahrt“ gestellt werden.