Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschlüsse:

 

7. Bayernwerk AG, ehem. E.ON Netz GmbH 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Bitte, die Bayernwerk AG auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, kommen wir nach.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

9. Deutsche Telekom AG – 14.06.2021 – TNlSW, PTI34-Betrieb1

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die im Planbereich liegenden Telekommunikationslinien der Telekom werden von der Baumaßnahme berührt und müssen bei Bedarf gesichert, verändert oder verlegt werden.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

10. GASCADE Gastransport GmbH – 18.06.2021 – 20210618-081236

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

17. Landratsamt Aschaffenburg, Bauaufsicht – 06.07.2021 bzw. 05.07.2021 - 61.2.1-6102-134

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Anregungen des LRA Aschaffenburg – Untere Immissionsschutzbehörde sowie der Regierung Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain – Region 1 wurde die geplante Ausweisung des ,,Sondergebietes großflächiger Einzelhandel" aufgegeben. Die geplante Nutzung ist auch in dem vorhandenen Gewerbegebiet möglich und soll so auch umgesetzt werden. Damit wird das vorgesehene Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan nicht mehr durchgeführt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

18. Landratsamt Aschaffenburg, Brandschutzdienststelle – 16.06.2021 - mb

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Brandschutznachweis vom Bauherrn einzureichen. Falls die vorhandene öffentliche Löschwasserversorgung nicht ausreicht, hat der Bauherr auf seinem Grundstück die Löschwasserversorgung nachzuweisen. Dies wird als Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

20. Landratsamt Aschaffenburg, Immissionsschutzbehörde – 15.06.2021 - 51-1741.1-2021/0087

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Das Planungsgebiet wird nicht als ,,Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" festgelegt. Das vorhandene Gewerbegebiet bleibt erhalten. Der Flächennutzungsplan ist daher nicht mehr zu ändern.

Nach DIN 18005 ist der Orientierungswert für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) einzuhalten. Dies wird in die Festsetzungen mit aufgenommen.

Die Anlieferungszeit wird zwischen 6 und 22 Uhr, nach der Tagzeit der TA Lärm, festgesetzt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

24. Landratsamt Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde – 28.06.2021 – 51.3-1741.1-21/264-GL

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Das Grünkonzept ist vom Architekten in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet und wird in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet.

Folgende Festsetzungen werden beschlossen:

-       Die Begrünung hat in Pflanzkübeln zu erfolgen, mit einer Berankung an Rank-Gerüsten oder Pergolen

-       Extensive Dachbegrünung oder Photovoltaikanlage ist auf dem Dach herzustellen

-       Dem Bauantrag ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen und eine Kostenschätzung für die Begrünung zur Festsetzung einer Kaution beizufügen

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

25. Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz – 16.06.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Folgende Festsetzungen werden beschlossen:

-  Keine Tiefgarage zulässig

-  Es ist der Versiegelungsgrad im jetzigen Zustand wiederherzustellen

-  Keine Versickerung von Niederschlagswasser

-  Keine Anpflanzung von Bäumen in den Boden

-  Ein Rückbaukonzept ist mit dem Baugenehmigungsantrag vorzulegen.

-  Im Baugenehmigungsverfahren ist die Wasser- und Bodenschutzbehörde zu beteiligen.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

28. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Formulierung „Zulässig ist ein Lebensmittelvollsortimenter einschl. integriertem Getränkemarkt und Metzgerei mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.600 m² (inkl. Bäckerei-Shop). Daneben sind Gastronomieflächen als weitere Nutzung zulässig.“ wird in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

29. Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain – Region 1

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vorgeschlagene Formulierung „Zulässig ist ein Lebensmittelvollsortimenter einschl. integriertem Getränkemarkt und Metzgerei mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.600 m² (inkl. Bäckerei-Shop). Daneben sind Gastronomieflächen als weitere Nutzung zulässig.“ wird in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Im Bebauungsplan werden die Sortimente des Nahversorgungsbedarfs – Nahrungs- und Genussmittel Getränke festgesetzt, nach Anlage 2 zur Begründung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018.

 

Sortimente des Innenstadtbedarfs (Anlage 2 zur Begründung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018) werden ausgeschlossen. Damit entspricht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung. Durch diese Festsetzung können keine raumordnerisch unzulässigen Verkaufsflächen entstehen.

 

Die vorliegende Planung entspricht den raumordnerischen Vorgaben zur Innenentwicklung. Die getroffenen Festsetzungen zum Einzelhandelsvorhaben werden durch die Einarbeitung in den Bebauungsplan und die Begründung detailliert festgelegt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

32. Anwohner

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Zufahrt nur über die Krotzenburger Straße (Fleckenstein/Grieß) bestand nur bis zum Jahr 2002. Seitdem bestehen zwei Zufahrten, wie der jetzige Bestand.

 

Eine zunehmende Verkehrsbelastung wird sich gegenüber dem ehemals vorhandenen bestandsbedingten Verkehrsaufkommen nicht ergeben. Möglicher Weise wird die Verkehrsbelastung eher geringer, denn vorher wurden zwei Märkte (Vollversorger und Getränkemarkt) beliefert. Nach der Planung wird in dem neuen Markt, der gegenüber der beiden Bestandsmärkte nur um ca. 250 qm BGF größer ist, die Anlieferung aus Immissionsschutzgründen nur noch am Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) stattfinden.

 

Zusammenfassung aus dem Verkehrsgutachten bezüglich der Westendstraße:

 

-       Die aktuellen Verkehrserhebungen vom 15.04.2021 wurden auf Grund der Corona-Pandemie mit einem Aufschlag von 15% berücksichtigt.

-       Die PKW-Verteilung des abgeschätzten Neuverkehrs erfolgt gemäß der aktuellen Verkehrserhebungen zu 30% am Knotenpunkt Krotzenburger Straße / Westendstraße. Der Schwerverkehr erfolgt komplett über die Zufahrt an der Krotzenburger Straße und 70% des PKW-Verkehrs.

o   Die geplanten Nutzungen erzeugen ein Gesamtverkehrsaufkommen von knapp 1.900 Kfz-Fahrten / 24h.

§  Davon sind ca. 400 Kfz-Fahrten / 24h gebrochener Verkehr und nur ca. 1.500 Kfz-Fahrten / 24h durch den geplanten Edeka neu erzeugten Verkehr. Der gebrochene Verkehr ist der schon heute bestehende Verkehr auf der Krotzenburger Straße, bei dem Kunden für die neue Nutzung ihre Fahrt unterbrechen (z.B. Zwischenstopp zum Einkaufen auf der Fahrt von der Arbeit nach Hause).

-       Für die Zufahrt zum Edeka Parkplatz über die Westendstraße ermittelt sich in der Abendspitzenstunde des Prognose-Planfalles 2035 die Verkehrsqualitätsstufe A. Der Knotenpunkt weist eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit sehr hohen Kapazitätsreserven auf. Die mittlere Wartezeit im maßgebenden Verkehrsstrom 4 (Linkseinbieger Edeka Parkplatz) beträgt knapp 4 Sekunden. Ein Ausbau des Knotenpunktes ist nicht erforderlich.

 

Die Situation der Entwässerung wird verbessert, da auch eine Regenrückhaltung für das Planungsgebiet geplant ist.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0

 

 

Die o.g. beschlossenen Änderungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Das so geänderte Bebauungskonzept wird beschlossen und gebilligt.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die Bürger werden erneut zu den geänderten und ergänzten Teilen beteiligt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gem. §4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich für einen Monat ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden mit einem Schreiben beteiligt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 10   Nein 0