Sitzung: 21.09.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschlüsse:
7. Bayernwerk AG, ehem. E.ON
Netz GmbH
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Bitte, die Bayernwerk AG
auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-,
Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, kommen wir nach.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein
0
9. Deutsche Telekom AG – 14.06.2021 – TNlSW, PTI34-Betrieb1
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die im
Planbereich liegenden Telekommunikationslinien der Telekom werden von der
Baumaßnahme berührt und müssen bei Bedarf gesichert, verändert oder verlegt
werden.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein
0
10. GASCADE Gastransport GmbH –
18.06.2021 – 20210618-081236
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein
0
17. Landratsamt Aschaffenburg,
Bauaufsicht – 06.07.2021 bzw. 05.07.2021 - 61.2.1-6102-134
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Anregungen
des LRA Aschaffenburg – Untere
Immissionsschutzbehörde sowie der Regierung Landesplanungsbehörde und
des Regionalen Planungsverbandes
Bayerischer Untermain – Region 1 wurde die geplante Ausweisung des ,,Sondergebietes großflächiger Einzelhandel"
aufgegeben. Die geplante Nutzung ist auch in dem vorhandenen Gewerbegebiet
möglich und soll so auch umgesetzt werden. Damit wird das vorgesehene
Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan nicht mehr durchgeführt.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein
0
18. Landratsamt Aschaffenburg,
Brandschutzdienststelle – 16.06.2021 - mb
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Im Baugenehmigungsverfahren ist ein
Brandschutznachweis vom Bauherrn einzureichen. Falls die vorhandene öffentliche
Löschwasserversorgung nicht ausreicht, hat der Bauherr auf seinem Grundstück
die Löschwasserversorgung nachzuweisen. Dies wird als Hinweis in den
Bebauungsplan mit aufgenommen.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein
0
20. Landratsamt Aschaffenburg,
Immissionsschutzbehörde – 15.06.2021 - 51-1741.1-2021/0087
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das
Planungsgebiet wird nicht als ,,Sondergebiet großflächiger Einzelhandel"
festgelegt. Das vorhandene Gewerbegebiet bleibt erhalten. Der
Flächennutzungsplan ist daher nicht mehr zu ändern.
Nach DIN
18005 ist der Orientierungswert für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und nachts
55 dB(A) einzuhalten. Dies wird in
die Festsetzungen mit aufgenommen.
Die Anlieferungszeit wird zwischen 6 und 22
Uhr, nach der Tagzeit der TA Lärm, festgesetzt.
Einstimmig beschlossen Ja
10 Nein 0
24. Landratsamt Aschaffenburg, Untere
Naturschutzbehörde – 28.06.2021 – 51.3-1741.1-21/264-GL
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Das Grünkonzept ist vom Architekten in
Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet und wird in den
Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet.
Folgende Festsetzungen werden
beschlossen:
-
Die Begrünung hat in Pflanzkübeln zu
erfolgen, mit einer Berankung an Rank-Gerüsten oder Pergolen
-
Extensive Dachbegrünung oder
Photovoltaikanlage ist auf dem Dach herzustellen
-
Dem Bauantrag ist ein qualifizierter
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen und eine Kostenschätzung für die
Begrünung zur Festsetzung einer Kaution beizufügen
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
25. Landratsamt Aschaffenburg, Wasser-
und Bodenschutz – 16.06.2021
Beschluss:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Festsetzungen werden beschlossen:
- Keine Tiefgarage zulässig
- Es ist der Versiegelungsgrad im jetzigen
Zustand wiederherzustellen
- Keine Versickerung von Niederschlagswasser
- Keine Anpflanzung von Bäumen in den Boden
- Ein Rückbaukonzept ist mit dem Baugenehmigungsantrag
vorzulegen.
- Im Baugenehmigungsverfahren ist die Wasser-
und Bodenschutzbehörde zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
28. Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene
Formulierung „Zulässig ist ein Lebensmittelvollsortimenter einschl.
integriertem Getränkemarkt und Metzgerei mit einer Gesamtverkaufsfläche von
1.600 m² (inkl. Bäckerei-Shop). Daneben sind Gastronomieflächen als weitere
Nutzung zulässig.“ wird in den
Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.
Einstimmig beschlossen Ja
10 Nein 0
29. Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain – Region 1
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die vorgeschlagene Formulierung „Zulässig ist ein Lebensmittelvollsortimenter einschl.
integriertem Getränkemarkt und Metzgerei mit einer Gesamtverkaufsfläche von
1.600 m² (inkl. Bäckerei-Shop). Daneben sind Gastronomieflächen als weitere
Nutzung zulässig.“
wird in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.
Sortimente des Innenstadtbedarfs (Anlage 2 zur Begründung
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018)
werden ausgeschlossen. Damit entspricht die Planung den Erfordernissen der
Raumordnung. Durch diese Festsetzung können keine raumordnerisch unzulässigen
Verkaufsflächen entstehen.
Die vorliegende Planung entspricht den raumordnerischen Vorgaben
zur Innenentwicklung. Die getroffenen Festsetzungen zum Einzelhandelsvorhaben
werden durch die Einarbeitung in den Bebauungsplan und die Begründung
detailliert festgelegt.
Einstimmig beschlossen Ja
10 Nein 0
Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
32. Anwohner
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Zufahrt nur über die Krotzenburger
Straße (Fleckenstein/Grieß) bestand nur bis zum Jahr 2002. Seitdem bestehen
zwei Zufahrten, wie der jetzige Bestand.
Eine zunehmende Verkehrsbelastung wird
sich gegenüber dem ehemals vorhandenen bestandsbedingten Verkehrsaufkommen
nicht ergeben. Möglicher Weise wird die Verkehrsbelastung eher geringer, denn
vorher wurden zwei Märkte (Vollversorger und Getränkemarkt) beliefert. Nach der
Planung wird in dem neuen Markt, der gegenüber der beiden Bestandsmärkte nur um
ca. 250 qm BGF größer ist, die Anlieferung aus Immissionsschutzgründen nur
noch am Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) stattfinden.
Zusammenfassung aus dem
Verkehrsgutachten bezüglich der Westendstraße:
-
Die aktuellen Verkehrserhebungen vom
15.04.2021 wurden auf Grund der Corona-Pandemie mit einem Aufschlag von 15%
berücksichtigt.
-
Die PKW-Verteilung des abgeschätzten
Neuverkehrs erfolgt gemäß der aktuellen Verkehrserhebungen zu 30% am
Knotenpunkt Krotzenburger Straße / Westendstraße. Der Schwerverkehr erfolgt
komplett über die Zufahrt an der Krotzenburger Straße und 70% des PKW-Verkehrs.
o
Die geplanten Nutzungen erzeugen ein
Gesamtverkehrsaufkommen von knapp 1.900 Kfz-Fahrten / 24h.
§
Davon sind ca. 400 Kfz-Fahrten / 24h
gebrochener Verkehr und nur ca. 1.500 Kfz-Fahrten / 24h durch den geplanten
Edeka neu erzeugten Verkehr. Der gebrochene Verkehr ist der schon heute
bestehende Verkehr auf der Krotzenburger Straße, bei dem Kunden für die neue
Nutzung ihre Fahrt unterbrechen (z.B. Zwischenstopp zum Einkaufen auf der Fahrt
von der Arbeit nach Hause).
-
Für die Zufahrt zum Edeka Parkplatz
über die Westendstraße ermittelt sich in der Abendspitzenstunde des
Prognose-Planfalles 2035 die Verkehrsqualitätsstufe A. Der Knotenpunkt weist
eine sehr gute Leistungsfähigkeit mit sehr hohen Kapazitätsreserven auf. Die
mittlere Wartezeit im maßgebenden Verkehrsstrom 4 (Linkseinbieger Edeka
Parkplatz) beträgt knapp 4 Sekunden. Ein Ausbau des Knotenpunktes ist nicht
erforderlich.
Die Situation der Entwässerung wird
verbessert, da auch eine Regenrückhaltung für das Planungsgebiet geplant ist.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
Die o.g.
beschlossenen Änderungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Das so
geänderte Bebauungskonzept wird beschlossen und gebilligt.
Die Träger
öffentlicher Belange und die Bürger werden erneut zu den geänderten und
ergänzten Teilen beteiligt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit
Begründung gem. §4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich für einen Monat ausgelegt
und die Träger öffentlicher Belange werden mit einem Schreiben beteiligt.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0